Altersregelung bei Jugendlichen |
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Schießen durch Minderjährige Personen! |
Hier schreibt der Gesetzgeber eindeutig vor: |
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Unter 12 Jahre |
Nur Luftdruckwaffen
bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung,Bescheinigung des Vereins
und Bewilligung der Behörde unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten
oder Aufsicht des Vereins |
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12 - 14 Jahre |
Nur Luftdruckwaffen
unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder Aufsicht des Vereins |
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14 - 18 Jahre |
Nur Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen
unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder schriftliche
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten unter Aufsicht
des Vereins |
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Ab 16 Jahre |
Nur Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen
mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
ohne Aufsicht |
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Ab 18 Jahre |
Alle Waffen |
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Für Jugendliche benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eltern. Diese können Sie hier downloaden. Außerdem ist ein Altersnachweis erforderlich.
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