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Altersregelung bei Jugendlichen
 
Schießen durch Minderjährige Personen!
Hier schreibt der Gesetzgeber eindeutig vor:
Unter 12 Jahre Nur Luftdruckwaffen
bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung,Bescheinigung des Vereins
und Bewilligung der Behörde unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten
oder Aufsicht des Vereins
12 - 14 Jahre Nur Luftdruckwaffen
unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder Aufsicht des Vereins
14 - 18 Jahre Nur Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen
unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder schriftliche
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten unter Aufsicht
des Vereins
Ab 16 Jahre Nur Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen
mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
ohne Aufsicht
Ab 18 Jahre Alle Waffen
 

Für Jugendliche benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eltern. Diese können Sie hier downloaden. Außerdem ist ein Altersnachweis erforderlich.

 

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