| Altersregelung bei Jugendlichen   | 
                      
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                        | Schießen durch Minderjährige Personen! | 
                      
                        | Hier schreibt der Gesetzgeber eindeutig vor: | 
                      
                        |  | Unter 12 Jahre | Nur Luftdruckwaffen bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung,Bescheinigung des Vereins
 und Bewilligung der Behörde unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten
 oder Aufsicht des Vereins
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                        |  | 12 - 14 Jahre | Nur Luftdruckwaffen unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder Aufsicht des Vereins
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                        |  | 14 - 18 Jahre | Nur Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten oder schriftliche
 Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten unter Aufsicht
 des Vereins
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                        |  | Ab 16 Jahre | Nur Luftdruckwaffen und Kleinkaliberwaffen mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
 ohne Aufsicht
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                        |  | Ab 18 Jahre | Alle Waffen | 
                      
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                          Für Jugendliche benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eltern. Diese können Sie hier downloaden. Außerdem ist ein Altersnachweis erforderlich. | 
                      
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